SICHERHEITSSYSTEM FÜR KRANKENUNTERLAGEN
Die Plattform erfüllt die Anforderungen an die Sicherheit personenbezogener Daten, einschließlich Verschlüsselung und Zwei-Faktor-Authentifizierung.
Für die Verwendung der Krankenakte müssen zwei weitere Faktoren hinzugefügt werden
Für Patienten erfolgt der Zugang mit 5 Sicherheitsstufen.
1) Benutzername2) Passwort
3) Berufswahl oder eingetragene Struktur
4) Berufszulassung oder registrierte Einrichtung
5) Der Zugang des Berufs oder der Gesundheitseinrichtung zur Krankenakte wird durch eine PIN (Personal Identification Number) geregelt, die erst nach Zertifizierung und Dokumentation des Berufs oder des Leiters der Einrichtung durch die Apothekerverwaltung vergeben wird.
Familienmitglieder oder andere Bediener, die immer bei Pharmamedic registriert sind, können ebenfalls ausgewählt werden und KÖNNEN NUR DIE KRANKENHARTE EINSEHEN
NUR ÄRZTE MIT DER PIN KÖNNEN DIE KRANKENKARTE BEARBEITEN und die Ergebnisse von Instrumenten- oder Labortests ihrer Patienten einsehen.
Ärzte, die ihre Patienten hinzufügen möchten, müssen sie um eine Autorisierung bitten, die AUS DEM TERMINAL und nur auf der Seite zur Verwaltung von Krankenakten im reservierten Bereich erfolgt.
PATIENTEN UND IHRE AUTORISIERTEN FAMILIEN KÖNNEN DIE KRANKENKARTE NICHT BEARBEITEN , können aber Dateien oder Berichte von Instrumenten- oder Labortests hochladen.
Pharmamedic hat keine Beziehung zu Patienten, um die Krankenakten zu verwalten, da es keine Datenbank derselben überprüft und niemals Zugriff darauf hat. Sowie für die Berichte über Instrumenten- oder Labortests oder andere Dateien.
In der Phase der Autorisierung des Zugriffs auf die Krankenakte muss der Benutzer zunächst den Fachmann und / oder den Gesundheitsmanager und den gesetzlichen Vertreter der ausgewählten Einrichtung autorisieren und seine Zustimmung erteilen basierend auf der europäischen Verordnung 2016/679
und an die Vertretungsärzte, des Netzwerk- oder Gruppenverbandes, die angehenden Ärzte der CFSMG, sowie alle von ihm autorisierten Mitarbeiter.
Diese Zustimmung und Autorisierung erstreckt sich auch auf externe Versorgungsgruppen (Fachärzte, Krankenhausabteilungen, Notfall), die vom
Ich ermächtige den Datenverantwortlichen und die zur Verarbeitung befugten Personen gemäß den jeweiligen Zuständigkeiten, die Gesundheitsdokumentation an die unten angegebenen delegierten Personen zu liefern:
Dies zu folgenden Zwecken:
1. Sammeln Sie zusätzlich zu persönlichen und persönlichen Daten Daten zu Gesundheitszuständen
2. In der Lage zu sein, Informationen mit elektronischen Werkzeugen für Zwecke im Zusammenhang mit Präventions-, Diagnose-, Behandlungs- und Rehabilitationsmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit zu verarbeiten.
3. Möglichkeit zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu wissenschaftlichen Zwecken (wissenschaftliche Forschung und/oder kontrollierte klinische Erprobung von Arzneimitteln), im Rahmen von Fernunterstützung oder Telemedizin, zur Bereitstellung anderer Waren und Dienstleistungen über ein elektronisches Kommunikationsnetz;
4. Quittungen und Krankenscheine werden in Übereinstimmung mit dem Gesetz elektronisch an die verschiedenen vom Gesetzgeber festgelegten Subjekte gesendet, die Eigentümer der Sicherheit ihrer Systeme werden;
5. die Möglichkeit, dass diese Informationen von Ärzten, die für die Vertretung bei Abwesenheit bestellt wurden, vom Sekretär für die Aktualisierung und Führung des Besuchstagebuchs sowie von Ärzten im Netzwerk oder in Gruppen und von Ärzten in der Ausbildung eingesehen werden können Spezifischer Ausbildungskurs für Allgemeinmedizin (CFSMG);
6. Die Möglichkeit zu haben, dass die persönlichen Daten dem Steuerberater für die Registrierung der Steuerdokumentation mitgeteilt werden können.
7. Die Möglichkeit zu haben, dass solche Informationen anonym an Dritte weitergegeben werden können, um epidemiologische Forschungen und statistische Analysen durchzuführen; diese Informationen können in aggregierter und anonymisierter Form und daher ohne Personenbezug weiterverarbeitet werden.
8. Die Möglichkeit haben, dass die Daten von den für die Betreuung und Wartung der IT-Systeme zuständigen Mitarbeitern eingesehen werden können.
9. Um in der Lage zu sein, wenn es notwendig ist, eine Dienstleistung und / oder eine Dienstleistung im Interesse des Patienten zu erbringen, an:
• öffentliche Gesundheitsorganisationen (örtliche Gesundheitsbehörden, Krankenhäuser usw.);< br>• private Gesundheitsorganisationen (Kliniken, Analyselabore usw.) oder Gesundheitsberufe (Fachärzte, Apotheker, ADI-Personal usw.);
• Hilfs- und Sozialversicherungseinrichtungen (INPS, INAIL usw.) ;
beschränkt auf die Daten und Vorgänge, die für die Verfolgung der in Absatz 1 genannten Zwecke erforderlich sind).
10. Die Möglichkeit zu haben, dass die Computerdaten von Dritten für die Synchronisierung derselben von / zu einem einzigen Rechenzentrum verarbeitet werden, auch mit dem CLOUD COMPUTING-System, um den Austausch der Datei mit medizinischen Kollegen auf dem zu ermöglichen Netzwerk oder in Gruppen, während des ambulanten Besuchs.
11. In der Lage sein, die Maßnahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit von Informationen zu verwalten.